Das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung
Fertigen der Lohnsteueranmeldungen
Debitoren- und Kreditorenüberwachung
Erstellen der Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Weitere kaufmännische Dienstleistungen auf Anfrage
Unterlagen Hol- und Bringservice im Stadtgebiet
Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst im Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG das Kontieren und Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und die Lohnsteueranmeldung.
Keine Steuerberatung, keine Rechtsberatung!