Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst im Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG das Kontieren und Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und die Lohnsteueranmeldung. Keine Steuerberatung, keine Rechtsberatung!
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