Leistungen im Überblick

  • Sortieren und Ordnen Ihrer Buchhaltungsunterlagen
  • Das Kontieren der Belege
  • Das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung
  • Fertigen der Lohnsteueranmeldungen
  • Debitoren- und Kreditorenüberwachung
  • Erstellen der Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Weitere kaufmännische Dienstleistungen auf Anfrage
  • Unterlagen Hol- und Bringservice im Stadtgebiet

Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst im Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG das Kontieren und Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und die Lohnsteueranmeldung. Keine Steuerberatung, keine Rechtsberatung!